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AGBs

AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB von Qult Media GmbH

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1. Geltungsbereich, Geltungsdauer 

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote von Qult Media GmbH und für sämtliche Dienstleistungsverträge wie auch Seminare derselben mit seinen Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen oder übernommenen Beratungs-, Seminar- und Dienstleistungen. 

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1.2 Die Leistungen und Angebote von Qult Media GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Sofern Beratungsofferten oder Dienstleistungsverträge der Qult Media GmbH zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder gänzlich abweichen, gelten die individuell angebotenen Bestimmungen diesen Geschäftsbedingungen vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Qult Media GmbH schriftlich bestätigt wurden. 

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1.3 Nimmt der Vertragspartner über Qult Media GmbH oder ohne Mitwirkung deren auch Dienstleistungen von Dritten in Anspruch, ist der Vertragspartner für die Einhaltung dieser Nutzungsbestimmungen durch die Drittanbieter selber verantwortlich und kann im Schadensfall sowie der unsachgemässen, zweckentfremdenden Anwendung direkt haftbar gemacht werden. 

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1.4 Die Gültigkeit dieser AGB bleibt auch für zukünftige Dienstleistungsverträge bestehen. Es befindet sich jeweils eine gültige Fassung der aktuellen AGB auf der Firmen Homepage www.qultmedia.ch.

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1.5 Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt. 

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2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners, Geheimhaltung und Exklusivität 

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2.1 Qult Media GmbH verpflichtet sich die Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Dennoch behält sich die Qult Media GmbH das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keine garantierte Beschaffenheit betrifft oder behindernd beeinflusst. 

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2.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die Qult Media GmbH im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen, insbesondere Daten, Unterlagen und das Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen sowie die ihm vorgelegten Konzepte, Veröffentlichungen und sonstige Massnahmen zu prüfen und in angemessener Zeit zu genehmigen. Der Vertragspartner bezeichnet eine oder mehrere Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind. Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht der Qult Media GmbH Mehraufwand, weil der Vertragspartner seine Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch Qult Media GmbH zusätzlich in Rechnung gestellt. 

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2.3 Im Falle einer besonderen Dringlichkeit, ist die Qult Media GmbH befähigt unter Benachrichtigung des Vertragspartners eine angemessene, nützliche Frist zu setzen in welcher eine Genehmigung erfolgen muss. Erfolgt keine Reaktion durch den Vertragspartner innerhalb der gesetzten Frist, gelten die zu überprüfenden Inhalte als genehmigt. 

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2.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Qult Media GmbH frühzeitig und umfassend über eintretende Umstände zu informieren, die von Bedeutung für die Erbringung der vertraglichen Leistungen sein könnten. 

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2.5 Im Falle einer nicht Erfüllung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht, ist die Qult Media GmbH nicht weiter zur Ausführung von zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Jegliche Haftung ist sofern möglich wegbedungen. 

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2.6 Sowohl Qult Media GmbH als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen im gegenseitigen Kontakt zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugänglich zu machen oder für Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte müssen über die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen. Nicht als geheim gelten die von Qult Media GmbH geschaffenen Kommunikationsmittel, die für die Nutzung im öffentlichen Raum freigegeben wurden. Ebenso für Konzepte, welche als Idee für den Vertragspartner entwickelt wurden, jedoch nicht verwendet wurden. 

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2.7 Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist Qult Media GmbH jederzeit berechtigt, für mehrere Vertragspartner aus derselben Branche tätig zu sein, ohne dabei Interessen zu bevorzugen oder Prioritäten zu setzen. 

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3. Offerten Stellung, Vertragsabschluss 


3.1 Die Erstellung einer kundengerechten Offerte erfolgt nach einem detaillierten Erstgespräch welches zur genaueren Ermittlung der Kundenbedürfnisse und des Auftragsumfanges dient. 

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3.2 Die Erstellung von detaillierten Offerten sowie Entwürfen begründen grundsätzlich einen Vergütungsanspruch, der sich an den im Angebot genannten Stundensätzen orientiert. 

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3.3 Massgeschneiderte Konzept-Offerten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, es gelten dafür die unter 6.1 spezifizierten Ansätze. Konzept-Offerten werden nicht verrechnet, wenn in Folge einer Auftragserteilung und vollständigen Umsetzung erfolgt. 

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3.4 Qult Media GmbH nimmt nicht an Gratis-Konkurrenzpräsentationen teil. Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht Qult Media GmbH ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10% des erwarteten Auftragsvolumens, bzw. mindestens CHF 2’000.-), das zumindest den gesamten Personalund Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. 

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3.5 Die von Qult Media GmbH übermittelten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Offerten, Entwürfe und Konzeptvorschläge bleiben das geistige Eigentum der Qult Media GmbH und sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung ist nicht gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Qult Media GmbH nicht zulässig. 

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3.6 Im Falle eines Nichtzustandekommens des Auftrages sind alle in 3.5 erwähnten Unterlagen an die Qult Media GmbH zurückzusenden oder die übermittelten elektronischen Daten zu vernichten. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht verwertet, so ist Qult Media GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. 

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3.7 Dienstleistungsverträge zwischen Qult Media GmbH und dem Vertragspartner kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung oder durch die direkte Durchführung des Auftrages gemäss bestehender Vereinbarung durch die Qult Media GmbH zustande. 

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3.8 Die Qult Media GmbH bleibt bis zum rechtsgültigen schriftlichen Vertragsabschluss frei jeglicher zusätzlichen vertraglichen Leistung. 

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3.9 Die Auftragserteilung erfolgt sofern nichts anderes vereinbart, in schriftlicher

Form und beinhaltet die Zustimmung der zur vorliegenden Offerte (Dienstleistungen und Preise) und den AGB. 

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3.10 Die Qult Media GmbH behält sich das Recht vor innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragserteilung aus dem Vertrag zurück zu treten. 

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3.11 Qult Media GmbH richtet alle Ihre Angebote in deren Produktpalette explizit nur an gewerbliche Kunden, Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen und Vereine. Sollte Qult Media GmbH nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Vertragspartner keine der aufgeführten Körperschaften ist oder repräsentiert, kann die Qult Media GmbH binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt des Vertrages erklären. 

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4. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte 


4.1 Sofern nicht lediglich ein Auftragsvertrag (Beratungsleistungen) im Sinne von Art. 394 ff. OR abgeschlossen wurde, fällt der an die Qult Media GmbH erteilte Auftrag, insbesondere im Falle der Erbringung von Online-Dienstleistungen jeglicher Art, unter die rechtliche Anwendbarkeit eines Werkvertrages im Sinne von Art. 10 Abs. 1 ff. URG. Die nachfolgenden Absätze beziehen sich auf Werkverträge. 

 

4.2 Vertragsgegenstand des Werkvertrages ist die Schaffung eines Werkes und die Einräumung diesbezüglicher Nutzungsrechte im Sinne einer Lizenz. Vertragsgegenstand ist nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Qult Media GmbH. Qult Media GmbH ist nicht zur Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit verpflichtet. Der Vertragspartner ist für Recherchen und die Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit selbst verantwortlich. 

 

4.3 Jedes erstellte Werk der Qult Media GmbH ist urheberrechtlich geschützt unabhängig davon ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht. 

 

4.4 Alle Arbeiten, Entwürfe und Vorschlage unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsschutzgesetz. Die Parteien vereinbaren die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sofern zulässig auch für den Fall, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Darüber hinaus stehen den Parteien die urheberrechtlichen Schadenersatzansprüche zu. 

 

4.5 Qult Media GmbH überträgt dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung der aus dem Auftrag resultierendem Vergütungsanspruch ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht in Form einer Nutzungslizenz an dem Werk. 

 

4.6 Die Übertragung der Nutzungsrechte oder Einräumung von Unterlizenzen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Qult Media GmbH. 

 

4.7 Ohne ausdrückliche Zustimmung der Qult Media GmbH dürfen die Vertragswerke nicht verändert werden. 

 

4.8 Qult Media GmbH ist mittels Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennungen des Werkes als Urheber zu bezeichnen. 

 

4.9 Die vorsätzliche Unterlassung von Angaben zur Quelle und Urheber, sowie die nicht bewilligte Vervielfältigung oder sonstige Veröffentlichung ist rechtswidrig. Jeglicher Verstoss oder Zuwiderhandlung gegen die Urheberrechte der Qult Media GmbH werden rechtlich belangt und schadenersatzpflichtig gegenüber der Qult Media GmbH. Die Höhe der Schadenersatzsumme wird, sofern keine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, durch den Richter des Gerichtes am Gerichtsstand des Sitzes der Qult Media GmbH angesetzt. 

 

4.10 Ohne ausdrückliche Zustimmung von Qult Media GmbH ist der Vertragspartner nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen. 

 

5. Leistungen, Abnahme von Leistungen, Lieferumfang und Liefertermine 

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5.1 Bei Dienstleistungen hat die Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart, elektronisch, beispielsweise durch Zugang zum Server oder anderweitige Bereitstellung der Daten zu erfolgen. 

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5.2 Durch Qult Media GmbH ausgeführte, abgeschlossene und dem Vertragspartner bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen vom Vertragspartner geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Vertragspartner innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Vertragspartner nicht widerrufen werden. Bei Leistungen und Arbeitsergebnissen bei Online Werbeschaltung wird von einer «Zug um Zug»-Prüfung ausgegangen, Onlineschaltungstermine gelten als spätester Zeitpunkt für die Prüfung durch den Vertragspartner, erfolgt kein Widerspruch bis zum Onlineschaltungszeitpunkt, gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. 

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5.3 Qult Media GmbH ist zur Überlassung des Quellcodes bei Online-Dienstleistungen nur verpflichtet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wird der Ouellcode übergeben, erfolgt dies ohne weitere Dokumentation. Eine Dokumentation oder weitergehende Schulung kann gegen Vergütung vereinbart werden. 

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5.4 Sofern nicht schriftlich vereinbart, sind Angaben der Qult Media GmbH zu Liefer- oder Leistungszeiten unverbindlich. 

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5.5 Falls die Qult Media GmbH durch versteckten oder unerwarteten Mehraufwand, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer und Dritte, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unverschuldet daran gehindert werden, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der eingetretenen Behinderung und einer angemessenen Frist zur Wideraufnahme nach Beendung der Behinderung. Insbesondere wenn die Qult Media GmbH auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Vertragspartners wartet. 

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6. Vergütung und Spesenregelung 


6.1 Für die Vergütung ist der mit dem Vertragspartner jeweils vereinbarte Preis massgebend. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten folgende Ansätze als vereinbart: Stundenansatz Tagesansatz Strategie und Konzept CHF 250.00 CHF 2‘000.00 Werbeanzeigen CHF 240.00 CHF 1‘920.00 Content Creation CHF 240.00 CHF 1‘920.00 Projektleitung CHF 200.00 CHF 1‘600.00 

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6.2 Alle Leistungen von Qult Media GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden durch den Vertragspartner gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Qult Media GmbH. 

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6.3 Sofern nicht weiter vereinbart, werden anfallende Anfahrts- und Reisespesen nach Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Berechnung der Spesen erfolgt stets vom Firmensitz der Qult Media GmbH bis zum Standort des Vertragspartners. 

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6.4 Für Anfahrts- oder Reisezeiten gilt der Stundenansatz von 120.- CHF als vereinbart. Erfolgt die Anreise mit dem Fahrzeug, werden zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 1.00 CHF in Rechnung gestellt. Erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden dem Kunden die effektiven Spesen für die Tickets gemäss der nachfolgenden Tabelle in Rechnung gestellt. Schweiz Europa übrige Länder Flugzeug Economy, Business Zug 1.Klasse, Auslagen für Autobahnmaut, Taxi, Hotelübernachtungen (3 und mehr Sterne), Mahlzeiten, Parkgebühren, etc. werden anhand der effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Spesen, welche auf Grund von Terminverschiebungen oder Terminabsagen entstehen können, z.B. Annullationskosten für Flüge, Hotelübernachtungen, etc., werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. 

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6.5 Sind für Erbringung der Dienstleistung Drittsoftware oder Lizenzen notwendig, sind diese durch den Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Werden entsprechende Lizenzen nicht zur Verfügung gestellt, ist Qult Media GmbH berechtigt, die entstehenden Lizenzkosten und Mehraufwand dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. 

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6.6 Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung im Falle von Dienstleistungen in zwei Teilzahlungen. Die erste Zahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme nach Auftragserteilung, die restliche Vergütung nach Übergabe des Werkes, bzw. erfolgter Auftragsabwicklung. Die Qult Media GmbH ist berechtigt, die Arbeiten an dem Produkt oder der Dienstleistung einzustellen, solange der Vertragspartner mit einer Teilzahlung in Verzug ist. 

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6.7 Rechnungsbeträge zugunsten der Qult Media GmbH sind innerhalb 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung vermerkt wurde. Nach Ablauf dieser Frist fällt der Vertragspartner in Zahlungsverzug. 

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6.8 Bei Media-Leistungen an Dritte ist Qult Media GmbH berechtigt, die Fremdkosten dem Kunden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 3% der Media-Leistungen in Rechnung zu stellen und die Buchung bei den entsprechenden Medien erst nach kompletten Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Qult Media GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners gegenüber Qult Media GmbH entsteht dadurch nicht. Bei Media-Schaltungen in Fremdwährungen haftet der Vertragspartner für allfällige Währungsverluste. Qult Media GmbH ist berechtigt, allfällige Währungsverluste dem Vertragspartner im Nachhinein in Rechnung zu stellen. 

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6.9 Der Vertragspartner kann gegenüber der Qult Media GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Leistungsvergütung kann nur beansprucht werden, insoweit ihm dies aus dem jeweiligen Vertag zusteht. 

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6.10 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich MWST. Fallen die Leistungen ausserhalb der Schweiz an, werden sämtliche Dienstleistungen ohne MWST in Rechnung gestellt. Für die MWST Verrechnung ausserhalb der Schweiz gilt die MWST Übernahme der Steuerschuldnerschaft nach der jeweils hiesigen Gesetzgebung des Landes. 

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7. Änderungswünsche 


7.1 Der Vertragspartner kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn sofern diese für die Qult Media GmbH realisierbar und zumutbar sind. Die Qult Media GmbH prüft die Realisierbarkeit der Änderungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Vertragspartner das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit. 

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7.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt der Vertragspartner das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil. Nimmt der Vertragspartner das Änderungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen. 

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7.3 Die Vergütung für Änderungen oder Ergänzungen richtet sich nach Art. 6.1. ff dieser AGB. 

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8. Eigenwerbung 


8.1 Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen, ist Qult Media GmbH berechtigt die Werke zweckdienlich zu verwenden. 

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8.2 Die Qult Media GmbH darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen diesen auf die Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart oder dies als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde. 

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9. Subunternehmer / Outsourcing 

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9.1 Qult Media GmbH ist berechtigt für die Erstellung des Werkes oder die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Subunternehmer und dem Vertragspartner entstehen nicht. Im Verhältnis zum Vertragspartner sind die von Qult Media GmbH eingeschalteten Subunternehmer Erfüllungsgehilfen. 

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10. Sach- und Rechtsmängel 

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10.1 Qult Media GmbH erbringt die gesetzliche Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Minderung und Wandelung. 

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10.2 Qult Media GmbH kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass Qult Media GmbH dem Vertragspartner Möglichkeiten und Optionen aufzeigt, die die Auswirkungen eines angeblichen Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität ermöglicht. Der Vertragspartner muss, die im Zuge der Nachbesserung oder Nacherfüllung überlassene neue Programme oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt. 

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10.3 Bei Scheitern oder Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Vertragspartner eine Minderung des Auftragswertes verlangen. Bei erheblichen Mängeln, welche eine Unbrauchbarkeit zufolge hat, darf der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten im Sinne von Art.368 ff. OR. 

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10.4 Schadensersatz wegen Mängel kann der Vertragspartner nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach Abs. 11 ff. dieser AGB vorgesehen ist. Jegliche anderen Ansprüche wegen Mängel sind ausgeschlossen. 

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10.5 Hat der Vertragspartner das ihm überlassene Werk verändert, haftet Qult Media GmbH nur für Mängel, welche nachweislich unabhängig oder nicht durch Folgeschäden durch die getätigte Veränderung entstanden ist. 

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11. Haftungsbedingungen und Haftungsausschluss 


11.1 Qult Media GmbH erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen und Dokumentationen der Medien und Kanälen, sowie und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher oder betriebswirtschaftlicher Erfolg schuldet Qult Media GmbH dem Vertragspartner durch diese Dienstleistungen nicht. Das Risiko für den betriebswirtschaftlichen Erfolg trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Die Haftung der Qult Media GmbH sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden welche vorsätzlich durch Absicht oder durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden. 

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11.2 Die Qult Media GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Mehrkosten im Bereich der Werbeschaltung auf allen Social Media- und anderen Onlineplattformen, welche durch Störungen, Fehler oder Nachlässigkeit entstanden sind. Die Überwachung und die Kontrolle der Richtigkeit der geschalteten Werbung liegt vollumfänglich in den Pflichten des Vertragspartners. 

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11.3 Qult Media GmbH haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von Qult Media GmbH deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber. 

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11.4 Soweit Qult Media GmbH für den Schaden nach Abs. 11.1 dieser AGB haftbar gemacht werden kann, ist diese Haftung auf die Auftragshöhe des Auftrages der durch Qult Media GmbH erbrachten Eigenleistungen beschränkt. Die Haftung von Qult Media GmbH für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen. 

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11.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, zur Gewährleistung die Qult Media GmbH von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber der Qult Media GmbH für sämtliche Schäden, die durch nicht vertragsgemässen Einsatz der Dienstleistungen der Qult Media GmbH durch den Vertragspartner entstanden sind.

 

11.6 Qult Media GmbH haftet nicht für eingebrachte Gegenstande, Daten oder Programme des Vertragspartners, soweit Qult Media GmbH nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang dieser Gegenstände verursacht hat. Die Qult Media GmbH haftet nicht bei Einbruch oder Diebstahl von Gegenstanden jeglicher Art, die vom Vertragspartner überlassen wurden. 

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11.7 Der Vertragspartner wird bei der Verwendung des zu erstellenden Werkes nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstossen und wird die Qult Media GmbH von sämtlichen gegen die Qult Media GmbH gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz des Werkes oder der Dienstleistung gestützt sind. 

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11.8 Der Vertragspartner anerkannt ausdrücklich, dass Qult Media GmbH keine rechtliche Beratung anbietet und die rechtliche Verantwortung in jedem Fall beim Vertragspartner liegt und eine rechtliche Prüfung der Massnahmen durch den Vertragspartner zu erfolgen hat. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, auch bei den von Qult Media GmbH vorgeschlagenen Lösungen, ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Der Vertragspartner wird eine Dienstleistung durch Qult Media GmbH erst dann freigaben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch Qult Media GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Dienstleistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Qult Media GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. 

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11.9 Die Qult Media GmbH verpflichtet sich die Ihr übertragenen Administratorzugriffe zu Online Plattformen, sowie Facebook, Twitter, Werbe- und anderen Social-Media Konten jeglicher Art des Vertragspartners, mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Die Qult Media GmbH haftet nicht für jegliche Schäden welche durch Ursache eines Hackerangriffes, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren) und der daraus erschliessenden rechtswidrigen Manipulation der Inhalte, sofern der Zugang nicht durch ein grobfahrlässiges Verschulden der Qult Media GmbH erfolgt ist. Die Haftung auf Schäden infolge der im Art. 15.1 dieser AGB aufgeführten Ursachen ist Gegenstand einer möglichen Strafermittlungen gegen Dritte, unter dem vollumfänglichen Ausschluss der Qult Media GmbH. Die Einreichung einer Strafanzeige gegen Dritte unterliegt der Verantwortung des Vertragspartners. Die Mitwirkung der Qult Media GmbH versteht sich als Dienstleistung am Kunden und wird anhand des sich ergebenden Aufwandes in Rechnung gestellt. 

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11.10 Die Qult Media GmbH haftet nicht für jegliche Art von technischen Problemen, Plattformsperrungen, Fehlschaltungen sowie veröffentliche Fehlinformationen in den diversen Plattformen, welche aus Änderungen anhand des Kundenauftrages resultieren. 

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11.11 Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, welche durch die Handlung der Qult Media GmbH entstanden sein sollen, unverzüglich schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Eintritt des Schadenfalls zu melden.

 

12. Verjährung von Ansprüchen 

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12.1 Gewährleistung und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab eintreten des Schadenfalls. 

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12.2 Der urheberrechtliche Schutz der Werke erlischt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

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13. Nutzungs- und Schutzrechte Dritter 


13.1 Soweit der Vertragspartner der Qult Media GmbH Daten, Grafiken, Logos, etc. zur Verwendung der Herstellung des Werkes überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser wesentlichen Daten berechtigt ist und über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. 

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13.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Qult Media GmbH im Rahmen der Verwendung des Werkes von der Haftung aus jeglichen Ansprüchen durch Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen. Der Vertragspartner übernimmt alle Qult Media GmbH aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschliesslich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Verfahrens- und Verteidigungskosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche von Qult Media GmbH bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Vertragspartners gelten nicht, soweit er die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. 

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14. Vorzeitige Beendigung, Vertragslaufzeit 


14.1 Sofern ein Projekt durch den Vertragspartner eingestellt wird, das nicht auf ein nachweisbares Verschulden durch die Qult Media GmbH zurückzuführen ist oder diese zu vertreten hat, steht der Qult Media GmbH die volle Aufwandsentschädigung wie im Projektvertrag bzw. im Angebot beziffert aus dem gesamten Projekt, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung, zu. Dies betrifft nur den Aufwand für Leistungen und Dienstleistungen von Qult Media GmbH. Eventuelle anzuschaffende Hard- und Software sowie andere geplante Anschaffungen sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern diese bis dato nicht bereits getätigt wurden. 

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14.2 Die Vertragslaufzeit endet bei Projekten mit der Begleichung der Schlussabrechnung durch den Vertragspartner. Bei wiederkehrenden Leistungen auf Monatsbasis (z.B. Support, Beratung, Optimierung, Reporting, etc.) wird eine Zusammenarbeit ohne zeitliche Einschränkung vereinbart, welche vom Vertragspartner oder Qult Media GmbH jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Wird eine wiederkehrende Leistung vom Vertragspartner vorzeitig eingestellt, steht der Qult Media GmbH die volle Aufwandsentschädigung wie im Projektvertrag, bzw. im Angebot beziffert aus der gesamten Laufzeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung und unabhängig von der effektiv erbrachten Leistung, zu. 

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14.3 Qult Media GmbH behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder über den Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein massives Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners besteht. 

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15. Datenschutz 


15.1 Sofern in einem Projekt oder einem Mandat nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von Qult Media GmbH www.qultmedia.ch/datenschutz 

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16. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot 


16.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von Qult Media GmbH oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung. 

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16.2 Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 100'000.00. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. 

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17. Casus Fortuitus (Force Majeure) 


17.1 Qult Media GmbH haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von Qult Media GmbH deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber. 

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18. Salvatorische Klausel 


18.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

18.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform Erfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail. 

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19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 


19.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die CSIG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), auch bekannt unter dem Wiener Kaufrecht sind wegbedungen. 

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19.2 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Vertragspartner getragen. 

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19.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Qult Media GmbH, bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin. 

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CH-8304 Wallisellen, 15.12.2021

 

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